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   BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 28.93   

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https://dejure.org/1993,8941
BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 28.93 (https://dejure.org/1993,8941)
BVerwG, Entscheidung vom 30.12.1993 - 1 B 28.93 (https://dejure.org/1993,8941)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Dezember 1993 - 1 B 28.93 (https://dejure.org/1993,8941)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vorliegen einer Berufspflichtverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchfG § 11 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.03.1991 - 1 B 99.90

    Gewerberecht: Widerruf der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 28.93
    Nach der derzeitigen Rechtslage steht dagegen der Behörde gemäß § 11 Abs. 2 SchfG bei der Entscheidung über den Widerruf kein Ermessen zu (vgl. auch Beschluß vom 8. März 1991 - BVerwG 1 B 99.90 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 34 = GewArch 1991, 271).

    Desgleichen beruht das Berufungsurteil nicht auf einer Abweichung von dem Beschluß vom 8. März 1991 - BVerwG 1 B 99.90 - (a.a.O.).

  • BVerwG, 08.09.1959 - I CB 91.59

    Widerruf der Bestellung des Bezirksschornsteinfegermeisters - Vorhandensein der

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 28.93
    Die Beschwerde beanstandet, das Berufungsgericht stelle in Abweichung von dem Beschluß vom 8. September 1959 - BVerwG 1 CB 91.59 - (GewArch 1959, 160) zusätzliche Anforderungen an die Anwendbarkeit des § 11 Abs. 2 Nr. 1 Schornsteinfegergesetz - SchfG - vom 15. September 1969 (BGBl I S. 1634).

    Allerdings mußte die Behörde nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 8. September 1959 a.a.O.) die Erlaubnis widerrufen, sofern sie bei pflichtgemäßer Prüfung zu der Überzeugung gekommen war, daß ein weiteres Verbleiben im Beruf zu einer Gefährdung der Feuersicherheit führen konnte.

  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 28.93
    Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht in der Regel nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt (vgl. z.B. Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8).
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